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In einem unserer Kinosäle können Sie eine intensive Gaming-Session unter optimalen Rahmenbedingungen absolvieren oder die Lieblingsfilme und -serien im Kinosaal erleben. Zum Beispiel mittels mitgebrachter Blu-Rays oder durch privaten Login in den eigenen Account bei Amazon-Prime, Netflix und Co.

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*Nutzungsbedingungen

VM=Vermieter
N=Nutzer

  1. Neben den Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung gelten alle Bestimmungen der Hausordnung des Kinobetriebs, welche im Foyer aushängt und eingesehen werden kann.
  2. Der gewünschte Tag der Anmietung für den Saal ist dem VM vom N spätestens vier Wochen vor dem ausgewählten Termin per E-Mail an info@hall-of-fame.website anzuzeigen und mit dem VM abzustimmen. Die unterschriebenen Nutzungsbedingungen sind von einer am Veranstaltungstag anwesenden Person auszufüllen und der Terminanfrage beizufügen.
  3. Die einmalige Anmietung erfolgt an einem Tag von Montag bis Samstag in der Zeit von
    9 – 12 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf fünf Personen begrenzt. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahlen kann mit dem VM in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Dabei fällt für jede weitere Person eine Teilnehmerpauschale i.H.v. 19 € inkl. MwSt. an.
  4. Mit Übergabe des „K07“ zum Mietzweck geht die Haftung für das Vorhandensein aller technischer Komponenten und deren Funktionsfähigkeit vom VM auf den N über; zur Klarstellung über die Ausstattung zeichnen VM und N direkt vor Beginn der Mietzeit ein Protokoll über alle vorhandenen Ausstattungsgegenstände und deren gegebene Funktionalitäten. Zur Nutzung des Gaming Angebots bringt der N eine für seine beabsichtigten Zwecke geeignete Hardware mit (z.B. Playstation oder Laptop mit entsprechender Software). 
  5. Dem N ist es nicht gestattet, innerhalb der Mietzeit Inhalt abzuspielen oder auch anderweitig zu aktivieren, der verboten, indiziert und/oder raubkopiert ist. FSK-Bestimmungen zu jeder Art von Inhalten sind bezogen auf alle Gäste im Kinosaal zu beachten.
  6. Dem N ist es nicht gestattet, jedwede Änderungen in der Konfiguration der VM-seits gestellten und mitvermieteten IT- bzw. an der WLAN-Struktur vorzunehmen.
  7. N wird alle Einrichtungsgegenstände und technischen Komponenten während der Miet- und Nutzungsdauer pfleglich behandeln und evtl. Schäden und/oder Verluste umgehend an den VM melden.
  8. Eine Überbelegung des Kinosaales mit mehr Personen als der vereinbarten Anzahl an teilnehmenden Personen oder der im Saal installierten und bauordnungsrechtlich genehmigten Sitzplätze ist nicht gestattet. Eine Entfernung der Bestuhlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
  9. Im K07 gilt, wie im gesamten Kinogebäude, ein absolutes Rauchverbot.
  10. Sogenannter Fremdverzehr, das heißt, das mieterseitige Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet, es sei denn, N hat sich mit dem VM auf ein Catering durch Dritte abseits dieser Nutzungsvereinbarung geeinigt; selbiges ist preiswirksam. Ansonsten steht das kinoübliche Angebot an Speisen und Getränken zu den ausgeschilderten Preisen zum Kauf bereit.
  11. Im Übrigen gelten für diesen Vertrag alle Bestimmungen aus den gültigen Gesetzen, vornehmlich des BGB und des HGB.