Kino ist eine besondere Erfahrung. Spannende Geschichten auf einer großen Leinwand in beeindruckender Tonqualität erzählt zu bekommen ist etwas anderes, als Filme zu Hause auf dem Fernseher oder anderen Geräten zu sehen. Deshalb gibt es bei einem Kinobesuch mit Kindern oder Jugendlichen Vorschriften und Gesetze, die zu beachten sind. Im Isar Kinocenter werden FSK und Jugendschutz großgeschrieben - deshalb möchten wir an dieser Stelle darüber aufklären.

Die Altersfreigabe-Kennzeichnungen nehmen nicht die Kinobetreiber, sondern die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor, eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Die FSK-Kennzeichnungen sind gesetzliche Vorgaben, derer wir verpflichtet sind, Folge zu leisten.

FSK-Freigaben und Begründungen auf einen Blick: fsk.de/kinostarts

 

FSK 0

 

  • Filme mit einer FSK 0-Kennzeichnung sind ohne Altersbeschränkung freigegeben.
  • Unbeschadet dieser Voraussetzung dürfen Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, Filmvorstellungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen.

 

FSK 6

 

  • Filme mit einer FSK 6-Kennzeichnung dürfen nur von Personen besucht werden, die mindestens 6 Jahre alt sind.
  • Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, dürfen Filme mit einer „FSK 6“-Kennzeichnung auch nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen.

 

FSK 12

 

  • Filme mit einer FSK 12-Kennzeichnung dürfen nur von Personen besucht werden, die mindestens 12 Jahre alt sind.
  • Ausnahme:
    • Kinder, die zwischen 6 und 11 Jahren alt sind, dürfen einen Film mit einer „FSK 12“-Kennzeichnung in Begleitung des eigenen Erziehungsberechtigten besuchen.

 

FSK 16

 

  • Filme mit einer FSK 16-Kennzeichnung dürfen nur von Personen besucht werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Kann bei einer Ausweiskontrolle durch einen Mitarbeiter des Kinos kein Ausweis vorgezeigt werden und bestehen Zweifel am Alter des Besuchers, wird kein Einlass gewährt.
  • Die Begleitung von Erziehungsberechtigten spielt bei Filmen ab 16 Jahren keine Rolle.
    • Die sogenannte „Parental Guidance (PG)“ findet nach §11 Abs. 2 JuSchG nur bei Filmen mit einer FSK 12 Kennzeichnung Anwendung!

 

FSK 18

 

  • Filme mit einer FSK 18-Kennzeichnung dürfen nur von Personen besucht werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und haben keine Jugendfreigabe.
  • Kann bei einer Ausweiskontrolle durch einen Mitarbeiter des Kinos kein Ausweis vorgezeigt werden und bestehen Zweifel am Alter des Besuchers, wird kein Einlass gewährt.
  • Die Begleitung von Erziehungsberechtigten spielt bei Filmen ab 18 Jahren keine Rolle.
    • Die sogenannte „Parental Guidance (PG)“ findet nach §11 Abs. 2 JuSchG nur bei Filmen mit einer FSK 12 Kennzeichnung Anwendung!

 

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Kinder und Jugendliche unter


- 14 Jahren bis 20.00 Uhr
- 16 Jahren bis 22.00 Uhr
- 18 Jahren bis 24.00 Uhr
im Kino aufhalten.

Diese Zeitgrenze wird jedoch durch die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person außer Kraft gesetzt.